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Informationen rund um Befreiung der GEZ Gebühren
Empfänger von Sozialleistungen, wie etwa der Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, sind von den GEZ-Gebühren befreit.
Empfänger von Sozialleistungen, wie etwa der Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, sind von den GEZ-Gebühren befreit.